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12.02.25: Schweizer Ansatz zur Regulierung von KI

  • Autorenbild: Stephan Meyer
    Stephan Meyer
  • 3. März
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 5. März

Am 12. Februar 2025 legte der Schweizer Bundesrat seine Strategie für die KI-Regulierung dar. Er entschied sich dafür, den sektorspezifischen Ansatz der Schweiz beizubehalten, anstatt ein breites, sektorübergreifendes KI-Gesetz einzuführen. In diesem Rahmen wird der Rat die KI-Konvention des Europarats ratifizieren und dem Parlament die erforderlichen Gesetzesänderungen vorschlagen. Allgemeine KI-Regulierungen werden auf Bereiche beschränkt, die Grundrechte berühren, wie etwa den Datenschutz. Ein Gesetzesentwurf, der diesen Ansatz widerspiegelt, wird im Jahr 2026 erwartet. Der Bundesrat hat folgenden Fahrplan und entsprechende Massnahmen festgelegt:

  • Die Schweiz wird die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

  • Gesetzesänderungen werden in erster Linie einem sektorspezifischen Ansatz folgen, wobei allgemeine Regelungen auf Bereiche beschränkt bleiben, die Grundrechte berühren, wie etwa den Datenschutz.

  • Bestimmte Aspekte der KI-Konvention werden durch nicht bindende Mechanismen durchgesetzt, etwa durch Selbstzertifizierungsvereinbarungen oder branchenspezifische Lösungen, um dem privaten Sektor Flexibilität zu bieten.


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