Rivalisierende digitale Güter im Niemandsland des Privatrechts – die Angemessenheit und Notwendigkeit der Schaffung absoluter Rechte an Kryptowerten
- Stephan Meyer
- 5. März
- 1 Min. Lesezeit
Über 1,2 Billionen Franken – das ist die aktuelle Marktkapitalisierung verschiedener Token und Kryptowerte. Vor der Einführung der Blockchain-Technologie waren solche rivalisierenden digitalen Güter konzeptionell und rechtlich völlig unbekannt, und ihre Eigenschaften unterscheiden sich deutlich von Daten im Allgemeinen. Mit den DLT-Gesetzesanpassungen hat der Gesetzgeber nun einen wertpapierrechtlichen Rahmen für die (derzeit wenigen) Token geschaffen, die wie Wertpapiere verwendet werden und damit den neuen Bestimmungen über Registerwertrechte nach Art. 973d ff. OR unterliegen. Beim mit Abstand grössten Teil der dezentralen Vermögenswerte, angefangen bei Bitcoin, besteht noch erhebliche Rechtsunsicherheit. Ein Artikel von Stephan D. Meyer in einer führenden Schweizer Fachzeitschrift für Immaterialgüterrecht analysiert den Status quo und die Möglichkeiten, Kryptowerten absoluten Rechtsschutz zu gewähren.

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